• Aufzugsprüfungen

    Ganzheitliche Aufzugswartung und Prüfung gemäß OVE E 8011-4-95/A1:2017-10-01

    Aufzüge und Fahrtreppen, die Personen befördern, unterliegen als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen gemäß § 16 BetrSichV einer wiederkehrenden Prüfung. Bei der Aufzugsprüfung werden im Rahmen der Hauptprüfung Teile der elektrischen Anlage einer Sicherheitsanalyse unterzogen. Als Betreiber kommen Sie Ihrer Prüfpflicht entsprechend den Forderungen der BetrSichV, ÖVE/ÖNORM und Ihrer Gebäudeversicherung nur vollständig nach, wenn Sie die gesamte ortsfeste elektrische Anlage prüfen lassen!

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen Aufzugprüfungen nach ÖVE/ÖNORM durch geschulte Elektro-Fachkräfte und Aufzug-/Fahrtreppen-Techniker. Unser Team führt die Elektroprüfung entsprechend den Vorgaben der ÖVE/ÖNORM gemäß AM-VO für prüfpflichtige Aufzugsanlagen durch und dokumentiert die Ergebnisse detailliert in einem Prüfbericht.

Sicherheit für Ihren Aufzug:
Wartung und Prüfung aus einer Hand

Unsere Leistungen im Bereich der Aufzugsprüfung:

  • Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen des Aufzugs entsprechend der Prüffristen der ÖVE/ÖNORM
  • Wartung und Prüfung aller Arten von Aufzügen und Fahrtreppen gemäß ÖVE/ÖNORM
  • gründliche Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • präzise Messung der Schleifwiderstände
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch Messen der Isolationswiderstände im Sicherheitskreis
  • Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichts in der elektronischen Anlagenakte
  • Anbringen eines Prüfetiketts
  • Erstellung eines rechtssichereren Prüfprotokolls

Die regelmäßige Sicherheitsanalyse Ihres Aufzugs durch unsere Experten stellt sicher, dass Leitungsschäden frühzeitig entdeckt werden können. Auch Fehler in der Elektrik lassen sich durch die wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen aufdecken.

Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs nach ÖVE/ÖNORM –
Ihre Vorteile mit der KPS Prüfservice

Dabei profitieren Sie mit uns von zahlreichen Vorteilen:

  • Reduzierung des Unfallrisikos
  • Kostensenkung, da Mängel an der elektrischen Anlage frühzeitig erkannt werden
  • Gewissheit, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber einhalten
  • Rechtssicherheit
  • Detaillierte Prüfdokumentation gegenüber der Versicherung im Falle eines Schadens
  • Wartung und Prüfung der Aufzugsanlagen während des Arbeitsbetriebs ohne größere Unterbrechungen
  • Sicherheit für Personal, Kunden und Anwender
  • auf Wunsch übersichtlicher Wartungsvertrag mit einheitlich geregelten Prüfintervallen

Rechtssicherheit gemäß BetrSichV für Aufzug, Fahrtreppe und Lift

Wiederkehrende Prüfungen der Betriebssicherheit einschließlich der Aufzugwartung sind gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Vorschriften gehen aus der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge hervor. Diese Verordnung bindet Geschäftsführer oder Vorstände an die Pflicht, die elektrische Technik des Aufzugs in fest definierten Abständen zu prüfen. Damit ist die regelmäßige Aufzugsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kann der Betreiber eines Personenaufzuges oder Lastenaufzuges im Schadensfall nicht nachweisen, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist, haftet er persönlich.

 

Die KPS Prüfservice stellt die rechtliche Sicherheit gemäß BetrSichV für Ihren Aufzug, Ihre Fahrtreppe und alle weiteren prüfpflichtigen Aufzugsanlagen sicher. Neben der gewissenhaften Prüfung gemäß den aktuellen Normen und Gesetzen zeigt ebenfalls die Dokumentation aller Aktivitäten, dass Sie die Aufzugsprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung wahrgenommen haben.

Vorschriften zur Prüfung von Aufzugsanlagen aller Art nach BetrSichV und ÖVE/ÖNORM

Aufzüge, die Personen befördern und deren Förderhöhe mehr als drei Meter beträgt, fallen in den Bereich der sogenannten überwachungspflichtigen Aufzugsanlagen. Die Prüfung und Wartung dieser Personenaufzüge sind an die Vorschriften aus § 16 der BetrSichV gebunden. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist für Aufzugsanlagen eine wiederkehrende Sicherheitsprüfung innerhalb der gesetzlich geregelten Prüffristen durchzuführen.

Nicht überwachungspflichtig, aber prüfpflichtig im Sinne der ÖVE/ÖNORM sind:

  • Güteraufzüge
  • Kleingüteraufzüge
  • Behälter- und Unterfluraufzüge
  • vereinfachte Güteraufzüge
  • Plattformen und Treppenlifte mit einer Absturzhöhe (Förderhöhe) von maximal drei Metern

Damit ist auch für einen Speiseaufzug, Behälteraufzug oder einen Güteraufzug eine Prüfung nach ÖVE/ÖNORM notwendig, auch wenn diese Aufzüge keine Personen befördern. Als Arbeitgeber tragen Sie zudem die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, die die Aufzugstechnik bedienen.

Die KPS Prüfservice übernimmt für Sie die Elektroprüfung aller Aufzugarten. So bieten wir Ihnen für Personenaufzüge und Lastenaufzüge eine Prüfung, die den Standards der ÖVE/ÖNORM und AM-VO entspricht!

Weitere Informationen und Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen

Die Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen sind komplex. Die folgende Übersicht stellt weitere Informationen rund um Sicherheitsprüfungen von Aufzuganlagen bereit.

Wer darf Aufzüge prüfen?
Die Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen entsprechend der ÖVE/ÖNORM hat durch Sachverständige zu erfolgen. Alle fachspezifischen Mitarbeiter der KPS Prüfservice GmbH erfüllen diese Voraussetzung gemäß AM-VO und werden zudem regelmäßig geschult.

Welche Ausrüstung ist notwendig, um einen Aufzug zu prüfen?
Die KPS Prüfservice verfügt über eine hochwertige Ausrüstung, die eine vollständige Aufzugsprüfung und Wartung der Elektronik erlaubt. Unser Team nutzt zur Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen spezielle elektronische Analysegeräte, mit denen sich die physikalischen Daten der elektronischen Anlage präzise messen lassen.

Diese Schritte gehören laut ÖVE/ÖNORM bei Aufzugsanlagen zu einer Wartung

Die Prüfung von Aufzügen, die Güter oder Personen transportieren, durchläuft mehrere Teilprüfungen. Der Ablauf dieser Sicherheitsprüfung entspricht den Regelungen der ÖVE/ÖNORM für ortsfeste elektronische Betriebsmittel.

Die Sicherheitsprüfung von Aufzugsanlagen umfasst die folgenden Prozesse:

  1. Besichtigung und Prüfung des Aufzuges auf äußere Mängel
  2. Messen der Schleifwiderstände und Isolationswiderstände
  3. Funktionsprüfung der Schutzvorrichtungen des Sicherheitskreises
  4. Dokumentation und Auswertung der Befunde
  5. Erstellung eines Prüfprotokolls

Nach der Prüfung erhält der Aufzug bei der Wartung eine Prüfplakette, die im Schaltschrank angebracht wird. Stellt die Elektroprüfung Mängel fest, die Personen gefährden könnten, muss der Betreiber die Stilllegung der Aufzugsanlage veranlassen.

Überlassen Sie die Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs der KPS Prüfservice!

Mit der regelmäßigen Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht gegenüber der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln der Betriebsmittelsicherheit AM-VO und gegenüber der ÖVE/ÖNORM .

Sie möchten als Arbeitgeber und Betreiber einer Aufzugsanlage Ausfälle der Aufzugstechnik vermeiden und Ihre Mitarbeiter sowie Kunden vor Gefährdungen und Unfällen schützen?

Setzen Sie auf die Kompetenz der KPS Prüfservice und gehen Sie mit Aufzugsprüfungen auf Nummer sicher!

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