Die KPS Prüfservice bietet Ihnen Aufzugprüfungen nach ÖVE/ÖNORM durch geschulte Elektro-Fachkräfte und Aufzug-/Fahrtreppen-Techniker. Unser Team führt die Elektroprüfung entsprechend den Vorgaben der ÖVE/ÖNORM gemäß AM-VO für prüfpflichtige Aufzugsanlagen durch und dokumentiert die Ergebnisse detailliert in einem Prüfbericht.
• Sicherheit für Ihren Aufzug: Wartung und Prüfung aus einer Hand
• Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs nach ÖVE/ÖNORM – Ihre Vorteile mit der KPS Prüfservice
• Rechtssicherheit gemäß BetrSichV für Aufzug, Güteraufzug und Fahrtreppen
• Vorschriften zur Prüfung von Aufzugsanlagen aller Art nach BetrSichV und ÖVE/ÖNORM
• Wartung und Prüfung nach ÖVE/ÖNORM für Aufzüge – Sicherheit ohne Kompromisse
• Weitere Informationen und Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen
• Überlassen Sie die Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs der KPS Prüfservice!
Die Aufzugsprüfung nach § 16 BetrSichV führt ein Sachverständiger für Aufzugsanlagen durch. Für die Elektroprüfung und Wartung Ihres Aufzugs gemäß ÖVE/ÖNORM steht Ihnen das Team der KPS Prüfservice zur Verfügung. Unsere Experten besitzen die erforderliche Qualifikation, um Aufzugsanlagen gemäß den Vorgaben der BetrSichV und ÖVE/ÖNORM zu überprüfen. Als Betreiber eines Aufzugs liegen die Wartung und Sicherheitsprüfung der Elektronik in Ihrer Verantwortung. Im Zuge der Sachverständigenprüfung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unsere Leistungen im Bereich der Aufzugsprüfung:
Die regelmäßige Sicherheitsanalyse Ihres Aufzugs durch unsere Experten stellt sicher, dass Leitungsschäden frühzeitig entdeckt werden können. Auch Fehler in der Elektrik lassen sich durch die wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen aufdecken.
Sie betreiben einen Fahrstuhl, Lift, Lastenaufzug oder eine Fahrtreppe und wünschen sich hinsichtlich Ihrer Betreiberpflichten die Unterstützung durch einen Sachverständigen? Wiederkehrende Aufzugsprüfungen unterliegen mehreren gesetzlichen Grundlagen. Das Team der KPS Prüfservice hilft Ihnen durch die fachgerechte Sicherheitsprüfung und Wartung Ihres Aufzugs oder Ihrer Fahrtreppe dabei, Ihre Betreiberpflichten vollumfänglich zu erfüllen.
Dabei profitieren Sie mit uns von zahlreichen Vorteilen:
Wiederkehrende Prüfungen der Betriebssicherheit einschließlich der Aufzugwartung sind gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Vorschriften gehen aus der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge hervor. Diese Verordnung bindet Geschäftsführer oder Vorstände an die Pflicht, die elektrische Technik des Aufzugs in fest definierten Abständen zu prüfen. Damit ist die regelmäßige Aufzugsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kann der Betreiber eines Personenaufzuges oder Lastenaufzuges im Schadensfall nicht nachweisen, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist, haftet er persönlich.
Die KPS Prüfservice stellt die rechtliche Sicherheit gemäß BetrSichV für Ihren Aufzug, Ihre Fahrtreppe und alle weiteren prüfpflichtigen Aufzugsanlagen sicher. Neben der gewissenhaften Prüfung gemäß den aktuellen Normen und Gesetzen zeigt ebenfalls die Dokumentation aller Aktivitäten, dass Sie die Aufzugsprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung wahrgenommen haben.
Aufzüge, die Personen befördern und deren Förderhöhe mehr als drei Meter beträgt, fallen in den Bereich der sogenannten überwachungspflichtigen Aufzugsanlagen. Die Prüfung und Wartung dieser Personenaufzüge sind an die Vorschriften aus § 16 der BetrSichV gebunden. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist für Aufzugsanlagen eine wiederkehrende Sicherheitsprüfung innerhalb der gesetzlich geregelten Prüffristen durchzuführen.
Zu den überwachungspflichtigen Aufzügen, die Personen befördern, zählen:
Nicht überwachungspflichtig, aber prüfpflichtig im Sinne der ÖVE/ÖNORM sind:
Damit ist auch für einen Speiseaufzug, Behälteraufzug oder einen Güteraufzug eine Prüfung nach ÖVE/ÖNORM notwendig, auch wenn diese Aufzüge keine Personen befördern. Als Arbeitgeber tragen Sie zudem die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, die die Aufzugstechnik bedienen.
Die KPS Prüfservice übernimmt für Sie die Elektroprüfung aller Aufzugarten. So bieten wir Ihnen für Personenaufzüge und Lastenaufzüge eine Prüfung, die den Standards der ÖVE/ÖNORM und AM-VO entspricht!
Die Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen sind komplex. Die folgende Übersicht stellt weitere Informationen rund um Sicherheitsprüfungen von Aufzuganlagen bereit.
Wer darf Aufzüge prüfen?
Die Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen entsprechend der ÖVE/ÖNORM hat durch Sachverständige zu erfolgen. Alle fachspezifischen Mitarbeiter der KPS Prüfservice GmbH erfüllen diese Voraussetzung gemäß AM-VO und werden zudem regelmäßig geschult.
Welche Ausrüstung ist notwendig, um einen Aufzug zu prüfen?
Die KPS Prüfservice verfügt über eine hochwertige Ausrüstung, die eine vollständige Aufzugsprüfung und Wartung der Elektronik erlaubt. Unser Team nutzt zur Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen spezielle elektronische Analysegeräte, mit denen sich die physikalischen Daten der elektronischen Anlage präzise messen lassen.
Die Prüfung von Aufzügen, die Güter oder Personen transportieren, durchläuft mehrere Teilprüfungen. Der Ablauf dieser Sicherheitsprüfung entspricht den Regelungen der ÖVE/ÖNORM für ortsfeste elektronische Betriebsmittel.
Die Sicherheitsprüfung von Aufzugsanlagen umfasst die folgenden Prozesse:
Nach der Prüfung erhält der Aufzug bei der Wartung eine Prüfplakette, die im Schaltschrank angebracht wird. Stellt die Elektroprüfung Mängel fest, die Personen gefährden könnten, muss der Betreiber die Stilllegung der Aufzugsanlage veranlassen.
Mit der regelmäßigen Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht gegenüber der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln der Betriebsmittelsicherheit AM-VO und gegenüber der ÖVE/ÖNORM .
Sie möchten als Arbeitgeber und Betreiber einer Aufzugsanlage Ausfälle der Aufzugstechnik vermeiden und Ihre Mitarbeiter sowie Kunden vor Gefährdungen und Unfällen schützen?
Setzen Sie auf die Kompetenz der KPS Prüfservice und gehen Sie mit Aufzugsprüfungen auf Nummer sicher!
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