Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Bei neuen Maschinen und Anlagen müssen Sie diese vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Maschinen und Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort. Eine Prüfung is grundsätzlich zu beauftragen, wenn:
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