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  • Kranprüfungen

    Kranprüfung nach ÖVE/ÖNORM

    Die regelmäßige Prüfung von Krananlagen ist Grundvoraussetzung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Mängeln senkt das Unfallrisiko und ist ein existenzieller Arbeitsschutz für die Mitarbeiter. Aus diesen Gründen schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) die regelmäßige Prüfung von Kranen vor.

Nach welchen Vorschriften müssen Krananlagen sicherheitsgeprüft werden?

Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß AM-VO und ASchG einer Prüfpflicht. Damit sind folgende Vorgaben zur Kranprüfung verbunden:

ÖNORM M9605-1 und ÖVE/ÖNORM EN 60204-32

Gemäß dieser Vorschrift müssen Krane regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Neben den Angaben, wann und wie oft Kranprüfungen erforderlich sind, gibt es hier auch Prüfvorgaben zu speziellen Kranarten wie z.B. Turmdrehkranen, Lkw-Anbaukranen und Fahrzeugkranen.

 

Wie läuft eine Kranprüfung ab?

Bei der Kranprüfung untersuchen unsere Sachverständigen, ob sich die Krananlage in einem arbeitssicheren Zustand befindet, wobei sowohl Sicht- als auch Funktionsprüfungen stattfinden. Alle relevanten Teile der Krananlage werden auf Verschleiß bzw. ihren sicheren Betrieb hin untersucht. Die sicherheitsrelevanten Bauteile und deren korrekte Funktion liegen im Fokus, aber auch die Funktion der Gesamtanlage spielt dabei eine Rolle.

Innerhalb der Tätigkeiten überprüfen die Kransachverständigen der KPS Prüfservice u.a. Folgendes:

  • Ausstattung der Krananlage – Abgleich mit Prüfbuch des Krans
  • Zustandsprüfung von Bauteilen/Einrichtungen
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen des Krans: Vollständigkeit und Wirksamkeit
  • Funktionsprüfung und Bremsprüfung mit Lasten in Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Vollständigkeit von Beschilderungen/Kennzeichnungen

Die Lastprüfung ist bei der wiederkehrenden Kranprüfung unverzichtbar, denn erst durch die Last lassen sich exakte Beurteilungen zum statischen und dynamischen Verhalten des Krans machen, um sicherzustellen, dass der Kran ausreichend stabil und standsicher ist.

Alle Ergebnisse der Kranprüfung werden in einem Prüfbericht dokumentiert, wobei auch Mängel mit aufgenommen werden. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Den Abschluss der Prüfung bildet eine Beurteilung, die eine Aussage dazu trifft, ob der Kran weiterbetrieben bzw. in Betrieb genommen werden kann oder ob Nachprüfungen erforderlich sind.

Der Kran erhält zudem eine Prüfplakette. Sie ist der sofort sichtbare Nachweis der Kranprüfung und gibt einen Hinweis zum nächsten Prüftermin.

KPS Prüfservice – Ihr zuverlässiger Partner für Kranprüfungen nach ÖVE/ÖNORM

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen sämtliche Kranprüfungen, die im Rahmen von BetrSichV und ÖVE/ÖNORM gefordert sind. Ob es um die Kranabnahme, wiederkehrende Kranprüfungen oder die Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen geht – mit uns erhalten Sie das erforderliche Fachpersonal, um für Ihr Unternehmen, Ihre Arbeitsmittel sowie Ihre Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die gesetzlichen notwendigen Prüfungen zur Kransicherheit. Mit der Erfahrung und Expertise unserer Prüfsachverständigen treffen Sie die richtige Entscheidung!

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