Leistungen

Kranprüfung

Einleitung
Die regelmäßige Prüfung von Krananlagen ist Grundvoraussetzung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Qualitätsstandarts. Das frühzeitigr Erkennen und Beseitigen von Mängeln senkt das Unfallrisiko und ist ein existenzieller Arbeitsschutz für die Mitarbeiter. Aus diesen Gründen schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) die regelmäßige Prüfung von Kranen vor.

Nach welchen Vorschriften müssen Krananlagen sicherheitsgeprüft werden?

Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß AM-VO und ASchG einer Prüfpflicht. Damit sind folgende Vorgaben zur Kranprüfung verbunden:

ÖNORM M9605-1 UND ÖVE/ÖNORM EN 60204-32

Gemäß dieser Vorschrift müssen Krane regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Neben den Angaben, wann und wie oft Kranprüfungen erforderlich sind, gibt es hier auch Prüfvorgaben zu speziellen Kranarten wie z.B. Turmdrehkranen, Lkw-Anbaukranen und Fahrzeugkranen.

 

Wer darf Krananlagen prüfen?

Die Kranprüfung darf nur von einer sachkundigen bzw. zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person muss in der Krankunde ausgebildet sein und entsprechende Kranfachkenntnisse besitzen. Dazu gehören:

  • Vorschriften/Regeln der ÖVE/ÖNORM
  • Technische Regelungen der EU zum arbeitssicheren Zustand von Krananlagen
  • Landesspezifische Vorschriften zum Arbeitsschutz

Warum ist das Prüfen von Kranen wichtig?

Krananlagen sind bei der Arbeit mit schweren Lasten sehr hohen Kräften ausgesetzt, die sich auf die Krankonstruktion auswirken. Stürzen Lasten herab oder droht der Kran sogar, umzukippen, sind Menschenleben in Gefahr. Davon abgesehen kann das hohe Sachschäden nach sich ziehen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften fordern daher regelmäßig wiederkehrende Kranprüfungen, bei denen sachverständige Personen die Anlagen auf Defekte und Verschleiß prüfen. Geschäftsführer oder Vorstände haften im Schadensfall persönlich, wenn sie die Prüfung nicht nachweisen können.

Neben der gewissenhaften Prüfung entsprechend den aktuellen Normen und Gesetzen sorgt bei der KPS Prüfservice die Dokumentation aller Aktivitäten dafür, dass unsere Kunden auch rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

Warum Sie sich bei der Prüfung von Krananlagen für die KPS Prüfservice entscheiden sollten

Mit dem KPS Prüfservice können Sie sich auf Zuverlässigkeit und größte Sorgfalt bei der Kranprüfung verlassen. Neben der Prüfung durch Sachverständige beraten wir Sie auch zum Thema Kransicherheit und sorgen dafür, dass immer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Ihre Vorteile mit der KPS Prüfservice:

  • Ausfälle und Störungen minimieren
  • Sicherheit für Personal, Kunden, Waren, Maschinen und Anlagen
  • Früherkennung von Materialschäden und Überbeanspruchung
  • Umfangreiche Checkliste zur Überprüfung
  • Detaillierte Prüfdokumentation (Hersteller, Typenschild)
  • Aufbringen eines Prüfetiketts zur Dokumentierung

Die Kranprüfungen finden ohne bzw. nur mit minimaler Beeinträchtigung Ihrer Betriebsabläufe statt, indem wir die Termine auf betriebsfreie oder betriebsarme Zeiten legen.

Unsere Leistungen im Bereich der Kranprüfung:

  • ETC auf Grundlage der Technischen Dokumentation erstellen
  • Messplan (Messmethoden, Messpunkte, Anzahl festlegen)
  • Messung im Messgerät erfassen
  • Messpunkte – Benennung erstellen
  • Transfer der Prüfdaten in ETC-Tool
  • Generierung des Prüfprotokolls
  • Erkennung von Schäden (Sichtprüfung)

Wie läuft eine Kranprüfung ab?

Bei der Kranprüfung untersuchen unsere Sachverständigen, ob sich die Krananlage in einem arbeitssicheren Zustand befindet, wobei sowohl Sicht- als auch Funktionsprüfungen stattfinden. Alle relevanten Teile der Krananlage werden auf Verschleiß bzw. ihren sicheren Betrieb hin untersucht. Die sicherheitsrelevanten Bauteile und deren korrekte Funktion liegen im Fokus, aber auch die Funktion der Gesamtanlage spielt dabei eine Rolle.

Innerhalb der Tätigkeiten überprüfen die Kransachverständigen der KPS Prüfservice u.a. Folgendes:

  • Ausstattung der Krananlage – Abgleich mit Prüfbuch des Krans
  • Zustandsprüfung von Bauteilen/Einrichtungen
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen des Krans: Vollständigkeit und Wirksamkeit
  • Funktionsprüfung und Bremsprüfung mit Lasten in Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Vollständigkeit von Beschilderungen/Kennzeichnungen

Die Lastprüfung ist bei der wiederkehrenden Kranprüfung unverzichtbar, denn erst durch die Last lassen sich exakte Beurteilungen zum statischen und dynamischen Verhalten des Krans machen, um sicherzustellen, dass der Kran ausreichend stabil und standsicher ist.

Alle Ergebnisse der Kranprüfung werden in einem Prüfbericht dokumentiert, wobei auch Mängel mit aufgenommen werden. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Den Abschluss der Prüfung bildet eine Beurteilung, die eine Aussage dazu trifft, ob der Kran weiterbetrieben bzw. in Betrieb genommen werden kann oder ob Nachprüfungen erforderlich sind.

Der Kran erhält zudem eine Prüfplakette. Sie ist der sofort sichtbare Nachweis der Kranprüfung und gibt einen Hinweis zum nächsten Prüftermin.

KPS Prüfservice – Ihr zuverlässiger Partner für Kranprüfungen nach ÖVE/ÖNORM

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen sämtliche Kranprüfungen, die im Rahmen von BetrSichV und ÖVE/ÖNORM gefordert sind. Ob es um die Kranabnahme, wiederkehrende Kranprüfungen oder die Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen geht – mit uns erhalten Sie das erforderliche Fachpersonal, um für Ihr Unternehmen, Ihre Arbeitsmittel sowie Ihre Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. 

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die gesetzlichen notwendigen Prüfungen zur Kransicherheit. Mit der Erfahrung und Expertise unserer Prüfsachverständigen treffen Sie die richtige Entscheidung!

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Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

Betriebsmittelprüfung

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In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird.

Maschinenprüfung

Maschinen müssen regelmäßig nach DGUV V3 und DIN VDE 0113 geprüft werden, um die Sicherheit der Bedienenden und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Prüfung E-Ladestation

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

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