Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Mit einer professionellen Betriebsmittelprüfung gewährleisten Sie, dass alle Geräte und Anlagen sicher sind und ordnungsgemäß funktionieren. Prüfen Sie nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt. Im Umkehrschluss bedeutet eine regelmäßige Prüfung der Betriebsmittel, dass die Anzahl der Betriebsunfälle auf ein Minimum reduziert wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie das stets bedenken – denn kommt es zu einem Betriebsunfall, haften Sie persönlich. Dann wird es schnell sehr teuer; im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Unternehmens.
In Österreich sind elektrische Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) sowie der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) zu prüfen. Diese Regelungen legen fest, dass der Betrieb und die Sicherheit elektrischer Einrichtungen den entsprechenden Normen und Vorschriften entsprechen müssen. Ergänzend dazu sind auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) zu beachten.
Es gibt konkrete Vorgaben, wann eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen ist. Bei neuen Anlagen müssen Sie die Betriebsmittel vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort des Geräts. Eine Prüfung der Betriebsmittel ist grundsätzlich zu beauftragen, wenn:
Prüfung ortsfeste Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen schließt alle Geräte und Anlagen ein, die ein hohes Gewicht haben und nicht einfach bewegt werden können. Dazu gehören unter anderem Motoren, Lampen, Elektroherde und viele andere fest angeschlossene Betriebsmittel.
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt oder an einen anderen Ort transportiert werden können. Hierunter fallen diverse Haushalts- und EDV-Geräte, aber auch Kabel, Anschlussleitungen und Gerätewerkzeuge.
Stationäre elektrische Anlagen
Unter die Rubrik stationäre elektrische Anlagen fallen alle Geräte und Maschinen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Dazu gehören
Elektroinstallationen in Gebäuden und Containern sowie in Baustellenwagen und Fahrzeugen.
Nicht stationäre Elektrische anlagen
Der Begriff „nicht stationäre Anlagen“ umfasst Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut bzw. zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z.B. Anlagen auf Bau- oder Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Die elektrische Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701 darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Qualifikationen nach AM-VO. Dazu gehören:
Elektrofachkräfte
elektrisch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Die professionelle Prüfung der Betriebsmittel muss grundsätzlich in Anwesenheit einer Fachkraft erfolgen, die gewerbliche elektronische sowie elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Die fachliche Qualifikation entspricht in der Regel einer erfolgreich absolvierten Ausbildung als Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektromeister etc. Dieser Qualifikationsnachweis ist im Rahmen der Betriebsmittelprüfung stets zu dokumentieren
Mit einer Dokumentation weisen Sie die sachgemäße Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701 nach. Hierin ist für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll vermerkt. Darüber hinaus wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt. So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt.
Sie möchten eine Betriebsmittelprüfung beauftragen lassen? Die KPS Prüfservice GmbH ist Ihr unabhängiger Partner und stellt Ihnen gern hochqualifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung. Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit – und dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:
Prüfung ortsfeste Betriebsmittel nach ÖVE/ÖNORM E8701
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach ÖVE/ÖNORM E8701
elektrische Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701
Kontaktformular