Sicherheit für Ihren Aufzug

Wartung und Prüfung aus einer Hand

Unsere Leistungen im Bereich der Aufzugsprüfung:
  • Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen des Aufzugs entsprechend der Prüffristen der ÖVE/ÖNORM
  • Wartung und Prüfung aller Arten von Aufzügen und Fahrtreppen gemäß ÖVE/ÖNORM
  • gründliche Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • präzise Messung der Schleifwiderstände
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch Messen der Isolationswiderstände im Sicherheitskreis
  • Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichts in der elektronischen Anlagenakte
  • Anbringen eines Prüfetiketts
  • Erstellung eines rechts sichereren Prüfprotokolls

Prüfungen und Wartung Ihres Aufzugs nach ÖVE/ÖNORM

Dabei profitieren Sie mit uns von zahlreichen Vorteilen:

KPS Prüfservice unterstützt Sie als Sachverständige bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten durch fachgerechte Prüfung und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen.

Rechtssicherheit nach BetrSichV für Aufzüge, Fahrtreppen und Lifte

KPS Prüfservice gewährleistet die Einhaltung der BetrSichV durch regelmäßige und dokumentierte Prüfungen der Betriebssicherheit für Aufzüge und Fahrtreppen, um die rechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen zu sichern.

Wartung und Prüfung von Aufzügen nach ÖVE/ÖNORM

KPS Prüfservice bietet umfassende Aufzugsprüfungen nach , um Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Risiken für Betreiber zu minimieren – von Erstprüfungen bis zu regelmäßigen Kontrollen.

Weitere Informationen und Vorschriften

Die Aufzugsprüfung muss von qualifizierten Sachverständigen gemäß ÖVE/ÖNORM durchgeführt werden, wofür KPS Prüfservice mit regelmäßig geschultem Fachpersonal und spezieller Prüfausrüstung ausgestattet ist. Die Wartung von Aufzugsanlagen ist mindestens alle vier Jahre vorzunehmen, wobei die genauen Intervalle im Gefährdungsprotokoll festgelegt sind und die Hauptprüfung durch die ZÜS alle zwei Jahre stattfinden muss.

Gefährdungsbeurteilung bestimmt Prüfintervalle von Aufzügen

Die Prüfintervalle für Aufzüge basieren auf einer Gefährdungsbeurteilung, wobei die allgemeine Frist vier Jahre beträgt, jedoch von der spezifischen Bewertung der Anlage abhängt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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