Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten.
Die Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen birgt große Gefahren. Beispielsweise können elektrisch gezündete Brände Vermögenswerte gefährden. Und Elektrounfälle verursachen jedes Jahr zahlreiche gravierende Verletzungen, teilweise sogar mit Todesfolge. Gesetzgeber, Versicherungen und Berufsgenossenschaften haben daher ein hohes Interesse
daran, dass Gefährdungsbeurteilungen gewissenhaft erstellt und die Elektroprüfung innerhalb der vorgeschriebenen Prüffristen umgesetzt werden.