Blitzschutz

Definition:

Blitzschutz bezeichnet alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen Gebäude, Anlagen, technische Systeme und Menschen vor den direkten und indirekten Auswirkungen eines Blitzeinschlages zu schützen.

Aufgaben und Ziel:

Der Blitzschutz soll verhindern, dass durch einen Blitzschlag Brände, Explosionen, elektrische Schäden oder Personengefährdungen entstehen. Dabei wird zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden.

Arten:

  • Äußerer Blitzschutz: umfasst Fangeinrichtungen (Blitzableiter), Ableitungen und Erdungsanlagen, die den Blitzstrom kontrolliert in die Erde leiten.

  • Innerer Blitzschutz: beinhaltet Maßnahmen gegen Überspannungen und elektromagnetische Einwirkungen, z. B. durch Überspannungsschutzgeräte in elektrischen Installationen.

Rechtliche Grundlagen und Normen:

Blitzschutzsysteme werden nach nationalen und internationalen Normen (z. B. DIN EN 62305) geplant und errichtet. Für bestimmte Gebäudearten – etwa Hochhäuser, Industrieanlagen oder explosionsgefährdete Bereiche – ist Blitzschutz oft vorgeschrieben.

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