Leistungen

Aufzugswartung und Prüfung

Einleitung
Personen befördernde Aufzüge und Fahrtreppen müssen laut BetrSichV regelmäßig von einer ZÜS geprüft werden, doch eine vollständige Sicherheitsprüfung erfordert zusätzlich die Inspektion der gesamten elektrischen Anlage gemäß OVE E 8011-4-95/A1:2017-10-01.
Sicherheit für Ihren Aufzug

Wartung und Prüfung aus einer Hand

Unsere Leistungen im Bereich der Aufzugsprüfung:
  • Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen des Aufzugs entsprechend der Prüffristen der ÖVE/ÖNORM
  • Wartung und Prüfung aller Arten von Aufzügen und Fahrtreppen gemäß ÖVE/ÖNORM
  • gründliche Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • präzise Messung der Schleifwiderstände
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch Messen der Isolationswiderstände im Sicherheitskreis
  • Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichts in der elektronischen Anlagenakte
  • Anbringen eines Prüfetiketts
  • Erstellung eines rechts sichereren Prüfprotokolls

Prüfungen und Wartung Ihres Aufzugs nach ÖVE/ÖNORM

Dabei profitieren Sie mit uns von zahlreichen Vorteilen:

KPS Prüfservice unterstützt Sie als Sachverständige bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten durch fachgerechte Prüfung und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen.

Rechtssicherheit nach BetrSichV für Aufzüge, Fahrtreppen und Lifte

KPS Prüfservice gewährleistet die Einhaltung der BetrSichV durch regelmäßige und dokumentierte Prüfungen der Betriebssicherheit für Aufzüge und Fahrtreppen, um die rechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen zu sichern.

Wartung und Prüfung von Aufzügen nach ÖVE/ÖNORM

KPS Prüfservice bietet umfassende Aufzugsprüfungen nach , um Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Risiken für Betreiber zu minimieren – von Erstprüfungen bis zu regelmäßigen Kontrollen.

Weitere Informationen und Vorschriften

Die Aufzugsprüfung muss von qualifizierten Sachverständigen gemäß ÖVE/ÖNORM durchgeführt werden, wofür KPS Prüfservice mit regelmäßig geschultem Fachpersonal und spezieller Prüfausrüstung ausgestattet ist. Die Wartung von Aufzugsanlagen ist mindestens alle vier Jahre vorzunehmen, wobei die genauen Intervalle im Gefährdungsprotokoll festgelegt sind und die Hauptprüfung durch die ZÜS alle zwei Jahre stattfinden muss.

Gefährdungsbeurteilung bestimmt Prüfintervalle von Aufzügen

Die Prüfintervalle für Aufzüge basieren auf einer Gefährdungsbeurteilung, wobei die allgemeine Frist vier Jahre beträgt, jedoch von der spezifischen Bewertung der Anlage abhängt.

Wartungschritte

1.
Besichtigung und Prüfung des Aufzuges auf äußere Mängel
2.
Messen der Schleifwiderstände und Isolationswiderstände
3.
Funktionsprüfung der Schutzvorrichtungen des Sicherheitskreises

Inhaltsverzeichnis

Kontaktformular

Weitere Dienstleistungen

Betriebsmittelprüfung

In Österreich sind elektrische Betriebsmittel nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) sowie der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) zu prüfen. Ergänzend dazu sind auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) zu beachten.

Eichrechtskonformität sicherstellen

In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird.

Kranprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfung von Kranen dient dem Arbeitsschutz, senkt das Unfallrisiko und ist durch die Betriebssicherheitsverordnung sowie entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

Maschinenprüfung

Maschinen müssen regelmäßig nach DGUV V3 und DIN VDE 0113 geprüft werden, um die Sicherheit der Bedienenden und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Prüfung E-Ladestation

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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