Unsere Leistungen

Betriebsmittelprüfung

Einleitung
Die KPS Prüfservice GmbH stellt Ihnen erfahrene Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung, die Betriebsmittelprüfungen nach ÖVE/ÖNORM E8701 für Sie durchführen. So gewährleisten Sie bestmöglichen Schutz – für Ihr Unternehmen ebenso wie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Warum muss ich eine Betriebsmittelprüfung beauftragen?

Mit einer professionellen Betriebsmittelprüfung gewährleisten Sie, dass alle Geräte und Anlagen sicher sind und ordnungsgemäß funktionieren. Prüfen Sie nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt. Im Umkehrschluss bedeutet eine regelmäßige Prüfung der Betriebsmittel, dass die Anzahl der Betriebsunfälle auf ein Minimum reduziert wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie das stets bedenken – denn kommt es zu einem Betriebsunfall, haften Sie persönlich. Dann wird es schnell sehr teuer; im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Unternehmens.

In Österreich sind elektrische Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) sowie der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) zu prüfen. Diese Regelungen legen fest, dass der Betrieb und die Sicherheit elektrischer Einrichtungen den entsprechenden Normen und Vorschriften entsprechen müssen. Ergänzend dazu sind auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) zu beachten.

 

Wann muss ich meine Betriebsmittel prüfen lassen?

Es gibt konkrete Vorgaben, wann eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen ist. Bei neuen Anlagen müssen Sie die Betriebsmittel vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort des Geräts. Eine Prüfung der Betriebsmittel ist grundsätzlich zu beauftragen, wenn:

 

  • ein Gerät erstmalig in Betrieb genommen wird.
  • es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Das ETG legt fest, dass elektrische Anlagen und Geräte so errichtet, betrieben und instandgehalten werden müssen, dass sie sicher sind und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies beinhaltet auch die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung.

 

  1. Elektrotechnikverordnung (ETV 2020): Die ETV präzisiert die Anforderungen des ETG und legt fest, dass elektrische Anlagen und Maschinen in festgelegten Intervallen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen umfassen Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Instandsetzungen oder Änderungen. Die genauen Intervalle für wiederkehrende Prüfungen richten sich nach den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Anlage und der Risikobeurteilung.

 

  1. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO): Die AM-VO fordert regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, zu denen auch elektrische Maschinen und Betriebsmittel zählen. Die Intervalle für die Prüfungen werden auf Basis einer Risikobeurteilung/Gefährdungsbeurteilung (GBU) festgelegt, die nach den Anforderungen des § 4 der ETV 2020 durchzuführen ist.

Wie oft muss ich eine Firma für Betriebsmittelprüfung beauftragen?

  • Erstprüfung: Vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen ist eine Prüfung durch eine sachkundige Person vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Anlage den Sicherheitsanforderungen entspricht.
  • Wiederkehrende Prüfung: Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen sind abhängig von der Art der Anlage, den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel mindestens einmal bis zweimal jährlich, jedoch kann die Prüffrist bei besonders beanspruchten Arbeitsmitteln kürzer sein (z. B. alle 6 Monate auf z. B. Baustellen mit hoher Beanspruchung für die Geräte). Für fest installierte elektrische Anlagen können Prüfintervalle von 3 bis 5 Jahren vorgesehen sein, je nach Art der Anlage und den Umgebungsbedingungen.
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Bei Unfällen, Störungen oder außergewöhnlichen Ereignissen (wie Blitzschlägen oder Überlastungen) ist eine zusätzliche Prüfung vorgeschrieben, um die Sicherheit der Anlage oder des Betriebsmittels zu gewährleisten.

Ortsfeste & ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen: Worin liegt der Unterschied?

Prüfung ortsfeste Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen schließt alle Geräte und Anlagen ein, die ein hohes Gewicht haben und nicht einfach bewegt werden können. Dazu gehören unter anderem Motoren, Lampen, Elektroherde und viele andere fest angeschlossene Betriebsmittel.


Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt oder an einen anderen Ort transportiert werden können. Hierunter fallen diverse Haushalts- und EDV-Geräte, aber auch Kabel, Anschlussleitungen und Gerätewerkzeuge.


Stationäre elektrische Anlagen

Unter die Rubrik stationäre elektrische Anlagen fallen alle Geräte und Maschinen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Dazu gehören
Elektroinstallationen in Gebäuden und Containern sowie in Baustellenwagen und Fahrzeugen.

Nicht stationäre Elektrische anlagen

Der Begriff „nicht stationäre Anlagen“ umfasst Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut bzw. zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z.B. Anlagen auf Bau- oder Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Wer darf ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die elektrische Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701 darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Qualifikationen nach AM-VO. Dazu gehören:

Elektrofachkräfte
elektrisch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Die professionelle Prüfung der Betriebsmittel muss grundsätzlich in Anwesenheit einer Fachkraft erfolgen, die gewerbliche elektronische sowie elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Die fachliche Qualifikation entspricht in der Regel einer erfolgreich absolvierten Ausbildung als Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektromeister etc. Dieser Qualifikationsnachweis ist im Rahmen der Betriebsmittelprüfung stets zu dokumentieren

Prüfung der Betriebsmittel: Welche Dokumentation ist erforderlich?

Mit einer Dokumentation weisen Sie die sachgemäße Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701 nach. Hierin ist für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll vermerkt. Darüber hinaus wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt. So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt.

3 Gründe, warum Sie Ihre Betriebsmittel prüfen lassen sollten

1.
Als Unternehmer sind Sie bundesweit nach ÖVE/ÖNORM E8701 dazu verpflichtet, eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Strafverfahren und hohe Kosten.
2.
Ohne regelmäßige elektrische Betriebsmittelprüfungen besteht Verletzungsgefahr, was Schadensersatzforderungen und Rufschädigung für das Unternehmen nach sich ziehen kann.
3.
Defekte Geräte können hohe Sachschäden verursachen, etwa durch die Entstehung eines Brandes. Wird ein defektes Gerät als Brandursache identifiziert, das im Vorfeld keiner Betriebsmittelprüfung unterzogen wurde, kann Ihre Versicherung die Leistung verweigern.

Verantwortung übernehmen & rechtlich absichern: KPS – Ihr Partner für professionelle Betriebsmittelprüfungen

Sie möchten eine Betriebsmittelprüfung beauftragen lassen? Die KPS Prüfservice GmbH ist Ihr unabhängiger Partner und stellt Ihnen gern hochqualifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung. Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit – und dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:

Prüfung ortsfeste Betriebsmittel nach ÖVE/ÖNORM E8701
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach ÖVE/ÖNORM E8701
elektrische Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701

Inhaltsverzeichnis

Kontaktformular

Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

Eichrechtskonformität sicherstellen

In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird.

Kranprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfung von Kranen dient dem Arbeitsschutz, senkt das Unfallrisiko und ist durch die Betriebssicherheitsverordnung sowie entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

Maschinenprüfung

Maschinen müssen regelmäßig nach DGUV V3 und DIN VDE 0113 geprüft werden, um die Sicherheit der Bedienenden und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Prüfung E-Ladestation

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Kontakt (AT)

This field is for validation purposes and should be left unchanged.

"*" indicates required fields

Dokumente

Bitte lade Deinen Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben hoch (insgesamt max. 20 MB)
Drop files here or
Accepted file types: doc, docx, pdf, png, jpg, jpeg, Max. file size: 20 MB, Max. files: 2.
    This field is for validation purposes and should be left unchanged.