Leistungen

Maschinenprüfung

Warum muss ich eine Prüfung von Maschinen beauftragen?
In Österreich sind elektrische Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) sowie der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) zu prüfen. Diese Regelungen legen fest, dass der Betrieb und die Sicherheit elektrischer Einrichtungen den entsprechenden Normen und Vorschriften entsprechen müssen. Ergänzend dazu sind auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) zu beachten.

Mit einer professionellen Maschinenprüfung gewährleisten Sie, dass alle Maschinen und Anlagen sicher sind und ordnungsgemäß funktionieren. Prüfen Sie nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt. Im Umkehrschluss bedeutet eine regelmäßige Prüfung der Maschinen und Anlagen, dass die Anzahl der Betriebsunfälle auf ein Minimum reduziert wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie das stets bedenken – denn kommt es zu einem Betriebsunfall, haften Sie persönlich. Dann wird es schnell sehr teuer; im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Unternehmens.

Wann muss ich eine Maschine prüfen lassen?

Bei neuen Maschinen und Anlagen müssen Sie diese vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Maschinen und Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort. Eine Prüfung is  grundsätzlich zu beauftragen, wenn:

  • eine Maschine erstmalig in Betrieb genommen wird.
  • es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Das ETG legt fest, dass elektrische Anlagen und Geräte so errichtet, betrieben und instandgehalten werden müssen, dass sie sicher sind und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies beinhaltet auch die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung.

 

  1. Elektrotechnikverordnung (ETV 2020): Die ETV präzisiert die Anforderungen des ETG und legt fest, dass elektrische Anlagen und Maschinen in festgelegten Intervallen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen umfassen Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Instandsetzungen oder Änderungen. Die genauen Intervalle für wiederkehrende Prüfungen richten sich nach den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Anlage und der Risikobeurteilung.

 

  1. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO): Die AM-VO fordert regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, zu denen auch elektrische Maschinen und Betriebsmittel zählen. Die Intervalle für die Prüfungen werden auf Basis einer Risikobeurteilung/Gefährdungsbeurteilung (GBU) festgelegt, die nach den Anforderungen des § 4 der ETV 2020 durchzuführen ist.

Wie oft muss ich eine Prüfung durchführen?

  • Erstprüfung: Vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen ist eine Prüfung durch eine sachkundige Person vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Anlage den Sicherheitsanforderungen entspricht.

 

  • Wiederkehrende Prüfung: Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen sind abhängig von der Art der Anlage, den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel erfolgt die Prüfung mindestens einmal bis zweimal jährlich, jedoch kann die Prüffrist bei besonders beanspruchten Arbeitsmitteln kürzer sein (z. B. alle 6 Monate auf z. B. Baustellen mit hoher Beanspruchung für die Geräte). Für fest installierte elektrische Anlagen können Prüfintervalle von 3 bis 5 Jahren vorgesehen sein, je nach Art der Anlage und den Umgebungsbedingungen.

 

  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Bei Unfällen, Störungen oder außergewöhnlichen Ereignissen (wie Blitzschlägen oder Überlastungen) ist eine zusätzliche Prüfung vorgeschrieben, um die Sicherheit der Maschine oder Anlage zu gewährleisten.

Wartungschritte

1.
Besichtigung und Prüfung des Aufzuges auf äußere Mängel
2.
Messen der Schleifwiderstände und Isolationswiderstände
3.
Funktionsprüfung der Schutzvorrichtungen des Sicherheitskreises

Inhaltsverzeichnis

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Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

Betriebsmittelprüfung

In Österreich sind elektrische Betriebsmittel nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetzes (ETG 1992) sowie der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) zu prüfen. Ergänzend dazu sind auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) zu beachten.

Eichrechtskonformität sicherstellen

In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird.

Kranprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfung von Kranen dient dem Arbeitsschutz, senkt das Unfallrisiko und ist durch die Betriebssicherheitsverordnung sowie entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

Prüfung E-Ladestation

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

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