Unser Prüflexikon
Wissen auf einen Blick

BG – Informationen

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und der einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind. Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.

Die Bedeutung von Normen

Die seit mehr als 100 Jahren gepflegten Grundsätze der nationalen Normung haben in der europäischen Normung prinzipiell weiter Bestand. Allerdings sind mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes weite Bereiche der nationalen Eigenbestimmung zugunsten gegenseitiger Information, Beteiligung und Harmonisierung aufgegeben worden. Inhalt und Anzahl der deutschen Normen werden somit weitgehend in den internationalen und regionalen Normungsgremien erarbeitet, in welche die in den deutschen Gremien abgestimmte nationale Position eingebracht wird.

Für den Bereich der europäischen elektrotechnischen Normung werden diese Entscheidungen durch CENELEC, den europäischen Zusammenschluss der nationalen Normungsinstitute auf dem Gebiet der Elektrotechnik aus EU, EFTA sowie weiteren mittel- und osteuropäischen Ländern, herbeigeführt. Die vielfältigen rein nationalen Normen und technischen Regeln wurden in Europa inzwischen durch Europäische Normen (EN) auf dem Gebiet der Elektrotechnik weitgehend ersetzt. Diese können auf unterschiedliche Weise entstehen:

  • Als Einbringung nationaler amtlicher oder halbamtlicher Verordnungen und Richtlinien in Form von Normvorschlägen über die nationalen Normungsinstitute (die die Mitglieder von CEN bzw. CENELEC sind)
  • Als Einbringung nationaler amtlicher oder halbamtlicher Verordnungen und Richtlinien in Form von Normvorschlägen über die nationalen Normungsinstitute (die die Mitglieder von CEN bzw. CENELEC sind)
  • Als Vorschläge der interessierten Fachkreise über die nationalen Normungsinstitute oder durch kooperierende Konsortien direkt bei CEN bzw. CENELEC
  • Als Vereinheitlichung (Harmonisierung) unterschiedlicher nationaler Normen im Rahmen von CEN bzw. CENELEC
  • Als Übernahme international (weltweit) harmonisierter Normen (ISO- bzw. IEC-Publikationen)

Entsprechend dem Dresdner Abkommen von 1996 werden grundsätzlich alle Normentwürfe der IEC zeitgleich im Rahmen einer Parallelen Umfrage auch bei CENELEC zur Kommentierung und im Rahmen der anschließenden Parallelen Abstimmung zur Annahme gestellt. Die von CENELEC ratifizierten (verabschiedeten) Europäischen Normen (EN) müssen von allen CENELEC-Mitgliedern als identische nationale Normen übernommen werden – in Deutschland durch die DKE als DIN-EN-Normen.

Die Vorgehensweise bei ISO, CEN und DIN ist vergleichbar. Elektrotechnische Normen mit Sicherheitsfestlegungen erhalten zusätzlich eine VDE-Klassifikation und werden als VDE-Bestimmungen in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen (ohne als solche nochmals separat veröffentlicht zu werden).

 

Die DIN-Normen mit VDE-Klassifikation sind, wie alle als VDE-Bestimmung gekennzeichneten DIN-Normen, Sicherheitsnormen auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Sie beschreiben den zum Zeitpunkt ihres Erscheinens allgemein anerkannten Stand der Technik. Ihre Bedeutung wird durch die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen unterstrichen. Dieser Zusammenhang wird ausführlich in der VDE 0022 beschrieben.

Die Kopplung zwischen Normung, Gesetz und Recht ist im Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN (und damit auch mit der von VDE und DIN getragenen DKE) vom 5. Juni 1975 ergänzt und am 28. Januar 1989 festgelegt worden. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) enthält dazu die wichtige Generalklausel, nach der im Hinblick auf Produkte, die nach den vom Gesetzgeber unter dem ProdSG gelisteten Normen hergestellt wurden, vermutet wird, dass sie dem ProdSG entsprechen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Energie so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung dieser Regeln wird danach vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (früherer Name: VDE Verband Deutscher Elektrotechniker e. V.) eingehalten worden sind. Gemeint sind die DIN-Normen mit VDE-Klassifikation; auch als „DIN-VDE-Normen“ oder „VDE-Bestimmungen“ bezeichnet.

DIN – Normen

Diese Norm gilt für Prüfungen von medizinischen elektrischen Geräten oder medizinischen elektrischen Systemen oder von Teilen derartiger Geräte oder Systeme, die DIN IEC 60601-1 entsprechen und dient dazu, vor der Inbetriebnahme, bei Instandhaltung, Inspektion oder Wartung und nach einer Instandsetzung oder anlässlich von Wiederholungsprüfungen die Sicherheit von medizinischen elektrischen Geräten oder medizinischen elektrischen Systemen oder Teilen davon zu beurteilen. Bei Geräten, die nicht nach IEC 60601-1 gebaut sind (z. B. Normenreihen IEC 60335, IEC 60950 und IEC 61010), können diese Anforderungen unter Berücksichtigung der für die Herstellung dieser Geräte zutreffenden Sicherheitsnormen angewendet werden.

VDS – Richtlinien

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Prüfung gemäß Klausel SK 3602 eine eigenständige Prüfung aus der Sicht des Sach- und Brandschutzes ist; sie wird nicht durch andere Prüfungen ersetzt.

In der ab 01.01.2012 gültigen Ausgabe der Prüfrichtlinie wird dies im Abschnitt 1 wie folgt hervorgehoben:

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Dabei wird unterstellt, dass der Versicherungsnehmer sämtliche aus rechtlichen Grundlagen herrührenden Verpflichtungen, insbesondere die Veranlassung der erforderlichen Prüfungen, erfüllt. Ziel der im nachfolgenden beschriebenen Prüfung der elektrischen Anlage ist es sicherzustellen, dass den besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung getragen wird. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 entbindet den Versicherungsnehmer nicht von der Prüfpflicht aufgrund anderer Normen, technischer Regelwerke oder Gesetze.

Das bedeutet:

  • Wo sinnvoll oder notwendig, entspricht die Art der Klauselprüfung (Prüfmethoden, Vorgehensweise, Messgeräteauswahl usw.) den bekannten Prüfungen nach DIN VDE-Normen.
  • Die Durchführung von behördlich oder gesetzlich geforderten Personenschutzprüfungen (z.B. nach BGV A3 bzw. BetrSichV) wird vorausgesetzt.
  • Die (VDS-) Sachschutzprüfung (Prüfung nach Klausel SK3602) ergänzt die üblichen Personenschutzprüfungen.
  • Wichtig ist, dass der Eindruck vermieden wird, die Klauselprüfung sei eine (überflüssige) Doppelprüfung!

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